Fragen und Antworten zum Thema Tagespflege
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die der oder dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
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Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
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Leistungen der Kurzzeitpflege,
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Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
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Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:
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Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
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Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
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Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die jeweils zuständige Behörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. In Betracht kommen als Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was ist ein Umwandlungsanspruch?
Können Teile des ambulanten Sachleistungsbetrags auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden? Die Antwort ist: Ja, zur Inanspruchnahme der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch bis zu 40 Prozent des jeweiligen Leistungsbetrags, der vorrangig für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehen ist, eingesetzt werden, soweit dieser nicht für den Bezug ambulanter Sachleistungen, die von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten erbracht werden, verbraucht wird.
Auf diese Weise kann der Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen monatlich zu einem gewissen Teil in einen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag „umgewandelt“ werden. Daher wird dieser Anspruch „Umwandlungsanspruch“ genannt.
Um eine entsprechende Kostenerstattung zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, Belege eingereicht und ein Kostenerstattungsantrag gestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Eigenbelastungen den Pflegebedürftigen durch die Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag für welche Monate entstanden sind und in welcher Höhe dafür angefallene Kosten im Wege des Umwandlungsanspruchs erstattet werden sollen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Das heißt: Pflegebedürftige können die Angebote zur Unterstützung im Alltag erst einmal nutzen und den Kostenerstattungsantrag dann nachträglich stellen.
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Was ist die Umlage zur Ausbildung Altenpflege?
Wer in der Altenpflege die derzeit noch laufenden Ausbildungskurse zum Abschluss bringt, bekommt die Ausbildungsvergütung aus einem Fonds erstattet. Dadurch wird der von den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil in der bisherigen Altenpflegeausbildung ausgeglichen.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was sind Investitionskosten in der Pflege?
Investitionskosten stellen einen eigenen Kostenfaktor bei der Finanzierung von Pflegeheimen dar. Sie dienen der Refinanzierung der Kosten, die für die Nutzung des Gebäudes und für Anlagegüter anfallen, die für den Betrieb des Pflegeheims (oder der Tagespflegestätte) notwendig sind. In der Regel werden dem Gast der Tagespflege-Einrichtung die Kosten in Rechnung gestellt. In Nordrhein-Westfalen übernimmt aber die Kommune die Investitionskosten.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was kann ich tun wenn der Pflegegrad nicht mehr ausreicht und eine höhere Einstufung beantragt werden muss?
Innerhalb unserer Senioren- und Demenz Wohngemeinschaften kümmern wir uns als ambulanter Pflegedienst um um die Bantragung auf Höherstufung eines höheren Pflegegrades für Sie. Der Medizinischer Dienst nimmt dann erneut die Begutachtung vor und wird über den Pflegegrad entscheiden. Da wir eine ausführliche Dokumentation über jeden Bewohner führen ist dies in der Regel kein Problem.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was ist häusliche Krankenpflege?
Medizinische Leistungen (z. B. Spritzen setzen, Verbandwechsel, Dekubitusversorgung, Einlauf, Medikamentengabe, Versorgung von Wunden, etc. werden vom Hausarzt über eine Verordnung an den ambulanten Pflegedienst delegiert. Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach Genehmigung.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2022 von André Jonas.
Was sind Pflegeleistungen?
Pflegerische Leistungen (z. B. waschen, an- und ausziehen, duschen, baden, Mobilisation, Hilfe bei Toilettengängen, Frühstück vorbereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie einkaufen, Wäsche waschen und bügeln, putzen, etc.) Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte. Pflegerische Leistungsmodule werden je nach Hilfebedarf vereinbart und i. d. R. mit der Pflegekasse abgerechnet.
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